Für Aufsehen sorgte kürzlich ein Werbeversprechen des Neobrokers Trade Republic: 3 Prozent Zinsen wolle das Kreditinstitut auf Guthaben auf Girokonten zahlen, und das ohne Limit und
durch die Einlagensicherung geschützt. Das hält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für etwas zu vollmundig.
Tatsächlich sind die 3 Prozent nicht garantiert, wie der Werbung allerdings nicht zu entnehmen war. Vielmehr orientiert sich die Verzinsung am EZB-Leitzins und wurde daher auch kürzlich schon auf 2,75 Prozent abgesenkt. Zudem sind die Gelder nicht komplett von der Einlagensicherung abgedeckt, sondern werden teilweise in Liquiditätsfonds gesteckt. „Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist“, resümiert der Verbraucherschützer und Finanzexperte Niels Nauhauser. „Bei Turbulenzen an den Finanzmärkten mit Zahlungsausfällen kann das dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger einen Teil ihres Vermögens verlieren.“ Nachdem das Geldhaus nicht auf eine Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Berlin II Klage eingereicht.
Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm,
Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der VersichererGesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100
Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den
Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den
beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei
Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg
wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in
Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.
Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung
aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der
Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen
Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.
Dass eine gut aufgestellte Altersvorsorge auch Fondsanteile enthalten sollte, gilt mittlerweile
weithin als Konsens. Für Aufruhr unter Sachkundigen sorgt nun jedoch eine Studie des
Fondsverbands BVI, der zufolge Fondsentnahmepläne (in der Studie als „Fondsrenten“
bezeichnet) eine sichere Form der Altersvorsorge darstellen. Kernthese: Entnehme man dem
Fondsguthaben monatlich einen Betrag in der Höhe, die ein Versicherer als lebenslange
garantierte Rente zahlen würde, dann komme man damit in über 95 Prozent der Fälle bis zum
Lebensende über die Runden. Meist bleibe sogar noch etwas zum Vererben übrig.
Harsche Kritik an den Berechnungsgrundlagen hat neben dem Versicherer-Gesamtverband GDV
auch das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) geäußert. Letzteres spricht unter der
Überschrift „Zu schön, um wahr zu sein“ von „vollkommen unplausiblen Annahmen“. So werde
eine jährliche Rendite von 6 Prozent unterstellt, obwohl der zugrunde gelegte Musterfonds
lediglich 30 Prozent Aktien neben 70 Prozent Rentenpapieren enthalte. Unterschätzt würden
zudem das Performancerisiko und das Langlebigkeitsrisiko.
Die Qual der Wahl für Erneuerbare-Energien-Anleger: AIF, ELTIF 2.0 oder OIS?
k21722 | Keine Kommentare19.06.2024
Bei der Finanzierung der Energiewende setzt die Politik auch auf privates Kapital, anders sind
die erforderlichen Investitionen nicht zu mobilisieren. Um auch Privatanlegern die Beteiligung
an Erneuerbare-Energien-Projekten schmackhafter zu machen, haben die europäischen und
deutschen Regulierer zwei zusätzliche Vehikel auf den Weg gebracht, die den mittlerweile
bewährten, aber eher unflexiblen alternativen Investmentfonds (AIF) ergänzen: Europäische
Langfristinvestmentfonds in geänderter Fassung (ELTIF 2.0) und offene InfrastrukturSondervermögen (OIS).
Insbesondere im Hinblick auf die Liquidität bieten sie mehr Offenheit als AIF, in denen das Geld
in aller Regel für mehrere Jahre gebunden ist und allenfalls ein Zweitmarktverkauf eine
vorzeitige Exit-Option bietet. Doch Anleger sollten genau hinschauen, denn die ELTIF-2.0-
Manager haben bei Mindesthaltedauer, Kündigungsfristen, Rücknahmehäufigkeit und
vorzuhaltender Liquidität großen Gestaltungsspielraum. Zudem können sie auch in Private
Equity und Private Debt investieren. Aus OIS dagegen kann man, wie aus offenen
Immobilienfonds, erst nach frühestens zwei Jahren wieder aussteigen, nachdem man das
mindestens ein Jahr im Voraus angemeldet hat. In OIS-Portfolios darf ein Projekt nicht mehr als
10 Prozent ausmachen, ebenfalls 10 Prozent beträgt die Mindestmarge für liquide Mittel. Von
beiden neuen Fondsgattungen gibt es zusammen erst eine Hand voll am deutschen Markt, doch
mit weiteren Produkten ist zeitnah zu rechnen.
Nachdem ihre Ausgaben schon 2023 die Beitragseinnahmen um mehr als 3 Milliarden Euro
überschritten, dürfte auch dieses Jahr für die deutschen Kfz-Versicherer mit tiefroten Zahlen
enden. Gemäß einer aktuellen Prognose des Versicherer-Gesamtverbands ist ein Minus von bis
zu 2 Milliarden Euro zu befürchten: Beiträgen von 33,6 Milliarden stehen Ausgaben zwischen
34,9 und 35,6 Milliarden Euro gegenüber.
Der Hauptgrund für die Mehrkosten liegt in den sich fortlaufend verteuernden Reparaturen.
Sowohl die Werkstatt-Stundensätze als auch die Ersatzteilpreise steigen seit Jahren stark an. So
mussten für Ersatzteile 2023 rund 70 Prozent mehr berappt werden als zehn Jahre zuvor,
während die allgemeine Inflation sich in der derselben Zeitspanne akkumuliert auf 28 Prozent
belief. Ein Haftpflicht-Sachschaden kostete 2014 im Schnitt noch rund 2.500 Euro, aktuell sind
es ca. 4.000 Euro. Da die Versicherer die Verluste aus dem Kfz-Geschäft nicht dauerhaft aus
anderen Sparten quersubventionieren können und dürfen, müssen sich Autobesitzer auf
steigende Versicherungsbeiträge einstellen.
Versicherer begrüßen Aus für verbindliche Führerschein-Medizinchecks
k21722 | Keine Kommentare16.04.2024
Eine EU-weite Pflicht zu regelmäßigen allgemeinen Medizinchecks für Führerscheininhaber ist
vom Tisch, nachdem das EU-Parlament den Daumen gesenkt hat. Geplant waren obligatorische
Untersuchungen im 15-Jahres-Rhythmus, bei über 70-jährigen Fahrern alle fünf Jahre.
Die Ablehnung im Parlament ist ganz im Sinne der Versicherer, wie Jörg Asmussen,
Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
hervorhebt: „Medizinchecks haben keine positiven Effekte für die Verkehrssicherheit. Besonders
Ältere sind medizinisch in der Regel gut eingestellt. Das Problem ist nicht die Fahreignung,
sondern die Fahrkompetenz: Aufmerksamkeit, Konzentration, Reaktionsgeschwindigkeit.“
Sinnvoller seien daher obligatorische Rückmeldefahrten mit eigens dafür geschulten
Begleitpersonen wie Fahrlehrern, -prüfern oder Verkehrspsychologen. Sanktionen wie ein
Führerscheinentzug sollen damit aber nicht verbunden sein, das Ergebnis geheim bleiben. In
zwei Testprojekten seien mit solchen Fahrten ermutigende Erfahrungen gemacht worden.
Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.